Selbsttests für Schüler:innen ab Montag (19.4.2021)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem kommenden Montag (19.4.2021) wird die verpflichtende Selbsttestung aller Schüler:innen ein fester Bestandteil der umfassenden Infektionsschutzmaßnahmen in den Berliner Schulen sein. Ihr Kind kann nur am Unterricht und der Notbetreuung teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

Die verpflichtenden Selbsttestungen werden zweimal wöchentlich in der Schule am Beginn des Unterrichtstages bzw. der Notbetreuung durchgeführt. Ihr Kind testet sich unter Anleitung durch die Pädagog:innen selbst. Es findet also kein körperlicher Kontakt zu den Pädagog:innen während der Testung statt.

Wie der Selbsttest abläuft, können Sie hier als Video ansehen.

Außerdem bieten wir am Montag (19.4.) um 8 Uhr am Eingang von Haus 1 eine Demonstration der Selbsttests für interessierte Eltern an.

Wenn der Selbsttest ein negatives Testergebnis anzeigt, darf Ihr Kind am Unterricht teilnehmen bzw. in die Notbetreuung gehen.

Bei einem positiven Ergebnis, darf Ihr Kind nicht in den Unterricht oder die Notbetreuung. Das Testergebnis gilt als Verdachtsfall. Es heißt nicht automatisch, dass Ihr Kind eine Covid-19-Erkrankung hat. Bei einem positiven Testergebnis muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Solange kein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.
Wenn Ihr Kind in der Grundstufe ist, rufen wir Sie bei einem positiven Ergebnis des Selbsttests an. Sie müssen dann Ihr Kind sofort wieder abholen und den PCR-Nachtest machen lassen. Sollte Ihr Kind bereits älter sein, so können wir Ihr Kind in Absprache mit Ihnen auch alleine nach Hause schicken.
Wenn Ihr Kind in der Mittelstufe ist, schicken wir es direkt nach Hause und informieren Sie.

Eine Übersicht der Zentren zur PCR-Nachtestung, die ohne Terminvereinbarung täglich von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet sind, finden Sie unter www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/testzentren_senbjf.pdf Es kann aber auch jede andere Teststelle oder der Kinder- bzw. Hausarzt genutzt werden. Sie können unter der Hotline des Gesundheitsamts (902945500) einen PCR Test vereinbaren, ggf. kommt ein mobiles Testteam zu Ihnen. Eltern können ebenfalls am Ende einer Quarantäne einen Selbsttest unter dieser Nummer vereinbaren.
Die weiteren Personen, die sich während des Selbsttestens im Raum befunden haben, gelten nicht automatisch als Kontaktpersonen, sie nehmen am Unterricht teil.

Sollte Ihrem Kind eine eigenständige Testdurchführung nicht möglich sein, so teilen Sie dies bitte der Lerngruppenleitung mit. Zusammen werden wir dafür eine Lösung finden.

Sollte Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, teilen Sie das bitte der Lerngruppenleitung mit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Viola Ristow & Benny Schmidt