Die folgenden Informationen stammen von Berlin.de – Schule – Ergänzende Förderung und Betreuung beantragen am Standort Jugendamt Reinickendorf:


Wenn Ihr Kind Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB), ehemals Hortgutschein, in der Schule besuchen soll, müssen Sie es spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn in dem für Sie zuständigen Jugendamt beantragen.

Wenn Ihr Kind eFöB in der Schule benötigt, müssen Sie den Bedarfsbescheid weiterhin in dem für Sie zuständigen Jugendamt beantragen. Mit dem Bedarfsbescheid können Sie dann einen Platz für die ergänzende Förderung und Betreuung in der Schule Ihres Kindes beantragen.
Für das Früh-, Spät- und Ferienmodul müssen Sie den Bedarf weiter nachweisen. Die Bedarfsprüfung ist auch weiterhin für Jugendliche mit Förderstufe I oder II oder mit dem Förderbedarf Autismus erforderlich.

Für Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe benötigen Sie für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr keinen Bedarfsnachweis. Der Bedarf wird in der Regel bis zum Ende des zweiten Schuljahres beschieden. Ab Jahrgangsstufe 3 muss erneut ein Antrag gestellt werden. Einen zusätzlichen Betreuungsumfang (außerhalb 7:30 bis 16:00 Uhr) müssen Sie für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 jeweils gesondert beantragen. Beachten Sie bitte, dass der Antrag drei Monate vor dem Beginn der 3. Klasse gestellt werden muss.

Von der 1. bis zur 6. Klasse ist in der ergänzenden Förderung und Betreuung auch eine Betreuung für die Ferienzeit enthalten. Demnach müssen Sie eFöB für die Ferienzeit nicht extra beantragen.


Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich:

Alle Information finden sie ausführlich auf folgender Seite: Ergänzende Förderung und Betreuung beantragen am Standort Jugendamt Reinickendorf