Ein wichtiges Gremium für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist die Gesamtelternvertretung (GEV). Die GEV setzt sich zusammen aus den Elternsprechern der einzelnen Lerngruppen. Sie hat die Aufgabe die Interessen aller Erziehungsberechtigten von Schülern der Gemeinschaftsschule zu vertreten.

Zu diesem Zweck ruft die GEV in regelmäßigen Abständen Elternversammlungen ein. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Hierbei geht es um landes- und bezirkspolitische Themen, um Themen aus den Lerngruppen und Themen der Schulentwicklung.

Die Ergebnisse dieser Aussprache vertreten die Mitglieder der GEV in verschiedenen Schulgremien. Dies sind im Wesentlichen:

1. die Schulkonferenz, an der vier GEV-Mitglieder teilnehmen
2. der Bezirkselternausschuss, an der zwei GEV-Mitglieder teilnehmen und
3. die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte an der zwei GEV-Mitglieder
beratend teilnehmen.

Einen guten Überblick über die Rechte der Elternvertreter*innen finden Sie hier: Leitfaden für Elternvertreter*innen

Die Gesamtelternvertretung wählt darüber hinaus den Elternsprecher der Gemeinschaftsschule und bis zu drei Stellvertreter. Die Vorsitzenden und die Vorstände nehmen die Verwaltung der laufenden Geschäfte wahr. Dazu gehören Einladungen und Protokolle schreiben und verschicken, Kontaktliste der Elternvertreter führen, Infomails, regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung, Briefwechsel/Gespräche mit den Behörden, Kontakte mit anderen Schulen etc. Weitere Details zur Arbeit der Gesamtelternvertretung und dem Mitspracherecht der Eltern sind im Schulgesetz festgelegt.

Sie erreichen die Vorsitzenden über folgende E-Mail-Adresse:

gev@chh.berlin

Hier noch zwei interessante Links für Eltern und Erziehungsberechtigte: