Merkblatt für alle Schüler*innen und Kolleg*innen, die sich in häuslicher Isolation befinden

Auch wenn die offizielle Anordnung der Quarantäne erst später schriftlich vom Gesundheitsamt erfolgt, gilt diese bereits als angeordnet, wenn die Schulleitung die betroffenen Lerngruppen und Kolleg*innen darüber informiert.

Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind Personen, die einen engen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf Covid-19 getestet wurde.

Die Isolation erfolgt in der Wohnung. Kontaktpersonen der Kategorie 1 dürfen den Isolationsort nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen. Der zeitweise Aufenthalt in einem zu dem Ort gehörenden Garten, einer Terrasse oder eines Balkons ist alleine gestattet. Verdachtspersonen dürfen den Isolationsort nur für eine vom Gesundheitsamt angeordnete Testung verlassen.

In der gesamten Zeit der Isolation soll eine räumliche und zeitliche Trennung von anderen im Haushalt lebenden, nicht selbst isolierten Personen möglichst beachtet werden. Die isolierte Person darf keinen Besuch von Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, empfangen.

Wer Symptome zeigt (z. B. eine erhöhte Temperatur über 37,5 °, Husten, Halsschmerzen, …) bzw. getestet werden möchte, meldet sich bitte selbst beim zuständigen Gesundheitsamt. Von sich aus veranlasst das Gesundheitsamt zur Zeit keine Tests.

Während der Zeit der Isolation hat die Kontaktperson der Kategorie 1 ein Tagebuch zu führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich (mit einem Zeitabstand von mindestens sechs Stunden zwischen den Messungen) die Körpertemperatur und – soweit vorhanden der Verlauf von Erkrankungszeichen sowie allgemeine Aktivitäten und der Kontakt zu weiteren Personen festzuhalten sind. Auf Verlangen des Gesundheitsamtes hat die Kontaktperson der Kategorie 1 Informationen aus dem Tagebuch mitzuteilen.

Kontaktdaten des Gesundheitsamtes coronavirus@reinickendorf.berlin.de

Grundlage: Bekanntmachung des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin vom 26.10.2020 auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, Pressemitteilung Nr. 9535 vom 26.10.2020