Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen


Formular “Selbsterklärung für Eltern”

https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/corona_erklaerung-der-eltern.pdf


Elterninformation zur angeordneten Schließung aller Kindertageseinrichtungen im Land Berlin in Folge der aktuellen Corona-Pandemie

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

der Senat von Berlin hat auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie die Schließung aller Kitas ab Dienstag, dem 17.03.2020 bis einschließlich Freitag, dem 17.04.2020 beschlossen. Damit wird die Betreuung Ihres Kindes in diesem Zeitraum ausgesetzt.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist sich der Auswirkungen dieser Entscheidung für ihre persönliche Situation bewusst. Dennoch bitten wir Sie, mit Blick auf die außergewöhnliche gesamtgesellschaftliche Situation um Verständnis für diese Maßnahme. Diese soll dazu beitragen, durch die Reduzierung von sozialen Kontakten der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.

Für Ausnahmefälle wird eine Notbetreuung angeboten. Diese findet grundsätzlich in der vertrauten Kita/Schule statt.

Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in vom Senat festgelegten systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinder-betreuung organisieren können. Es müssen beide Kriterien zutreffen.

Mit Blick auf die notwendige Reduktion von Sozialkontakten appellieren wir an Sie, auch in diesen Fällen die Notbetreuung nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Anspruch zu nehmen.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist eine Erklärung der Eltern notwendig. Hierfür wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt, aus dem Sie auch entnehmen können, welche Berufe als systemrelevant gelten. Dieses und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/).

(Link zur Quelle)



Pressemitteilung vom 15.03.2020 (Link zur Quelle)

In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen müssen Eltern/Sorgeberechtigte eine Selbsterklärung abgeben. In dieser bestätigen sie, dass sie

a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie
b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

(Link zur Quelle)