Fragen & Antworten zum Schulstart

Wie startet die Schule nach den Sommerferien?

Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden die Berliner Schulen einen geregelten, durchgehenden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Dieser Regelbetrieb umfasst den regulären Unterricht, Förder- und Teilungsunterricht sowie weitere verbindliche schulische Angebote und Veranstaltungen. Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) werden wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten.

Müssen an Schulen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden?

In allen Schulen gilt bis auf den Unterricht und die Durchführung der ergänzenden Förderung und Betreuung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, gilt diese Pflicht nicht. Auf den Schulhöfen oder bei Aktivitäten im Freien kann auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eltern müssen wie alle schulfremden Personen immer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Welche weiteren Hygieneregeln gelten?

Jede Schule hat auf der Grundlage des landesweiten Musterhygieneplans einen individuellen Hygieneplan erstellt. Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Räume müssen eingehalten werden. Der direkte körperliche Kontakt ist, soweit möglich, zu vermeiden. Der bisherige Mindestabstand von 1,5
Metern ist in Schulen aufgehoben.

Was passiert bei einem Corona-Fall an der Schule?

Das zuständige Gesundheitsamt ordnet für die betreffende Person häusliche Quarantäne an und prüft in jedem Einzelfall umgehend, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Das kann zum Beispiel die zeitweise Schließung von einzelnen Klassen, Kursen oder der Schule sein. Alle Schülerinnen und Schüler, die zu Hause lernen müssen, erhalten gemäß landesweiter Vorgaben eine regelmäßige und verbindliche Anleitung und Unterstützung durch ihre Schule.

Wie sieht die Berliner Test-Strategie für Schulen aus?

Das gesamte Berliner Schulpersonal kann sich auch ohne Symptome kostenlos und zeitnah testen lassen. Zudem laufen bereits zwei große wissenschaftliche Studien mit mehrfachen Tests an ausgewählten Berliner Schulen.

Wer muss zur Schule kommen, was gilt für Risikogruppen?

Grundsätzlich gilt im neuen Schuljahr die Schulpflicht für alle. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes
Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf Weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört.

Was gilt für den Musik- und Sportunterricht?

Der Unterricht in diesen Fächern findet statt, direkter Körperkontakt soll aber vermieden werden. So weit wie möglich soll der Unterricht im Freien stattfinden. Jeweils aktuelle Regelungen finden sich im Musterhygieneplan.

Können in diesem Jahr noch Klassenfahrten stattfinden?

Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und auch ins Ausland dürfen wieder gebucht und durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Schülerfahrten in vom Robert-Koch-Institut (RKI) bzw. vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete.

Wo finde ich weitere Informationen?

Mehr und ausführlichere Informationen und Dokumente wie z.B. den Musterhygieneplan oder einen Ratgeber für Eltern zum Lernen zu Hause bietet stets aktuell unsere Internetseite www.berlin.de/sen/bjf/go/coronainfo-schule.
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