Festlegung der Auswahlkriterien bei Übernachfrage an Gemeinschaftsschulen (§ 56 SG / § 6 Abs. 4 Sek-I-VO), Beschluss der Schulkonferenz vom 26.11.2025
Die folgenden Aufnahmekriterien stehen noch unter dem Vorbehalt der zuständigen Behörden (Schulamt und Schulaufsicht):
In die Jahrgangsstufe 7 des Campus Hannah Höch rücken zunächst die Schülerinnen und Schüler der eigenen Primarstufe auf (SG § 56 (6)). Dies gilt nicht für diejenigen Kinder, deren Eltern gemäß SG § 56 (2) und Sek-I-VO § 5 (10) einen Schulwechsel wünschen und die Erstellung einer Förderprognose mit Durchführung des zugehörigen Beratungsgesprächs nach SG § 56 (1) beantragen sowie sich in das Anmeldeverfahren für eine weiterführende Schule begeben.
Sofern nach dem Aufrücken der Schüler:innen aus der eigenen Grundstufe noch freie Plätze vorhanden sind und eine Übernachfrage für die Schulplätze in Jg. 7 eintritt gelten folgende Kompetenzen als Auswahlkriterien:
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- Selbstständigkeit
- Teamfähigkeit
- Verantwortungsbereitschaft
- Zuverlässigkeit
Als Nachweis wird das Zeugnisbeiblatt Z 602 mit Informationen über das Arbeits- und Sozialverhalten des 1. Halbjahres der 6. Jahrgangsstufe herangezogen. Für Schüler:innen, die dieses Beiblatt nicht vorweisen können, wird ein analoges Gutachten bei der besuchten Grundschule angefragt (z.B. ehemalige WK-Schüler:innen), das dann gleichrangig einbezogen wird.
Für jede der herangezogenen Kompetenzen werden maximal 4 Punkte vergeben:
vollständig gefüllter Kreis = 4,
drei Viertel gefüllter Kreis = 3,
halb gefüllter Kreis = 2,
ein Viertel gefüllter Kreis = 1
Somit sind für das Ranking maximal 20 Punkte zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein eigenes Verfahren zur Vergabe der Schulplätze durch das SIBUZ geführt wird.
