Anmeldung für den Schulanfang 2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016
geboren sind, werden am 1. August 2022 schulpflichtig. Da Sie gesetzlich
dazu verpflichtet sind, bitten wir Sie, Ihr Kind zur Schule anzumelden.

SCHULANMELDUNG

WANN: im Zeitraum vom 27. September bis 8. Oktober 2021
WO: in der für Sie zuständigen Grundschule. Dies ist in der Regel
die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule
oder Gemeinschaftsschule.

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Schulanmeldung mitbringen:

  • Ihre eigenen Personalpapiere,
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes,
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes,
  • ggf. für die Förderung Ihres Kindes hilfreiche Unterlagen.

WECHSEL ZU EINER ANDEREN SCHULE

Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen
Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.

Zunächst müssen Sie Ihr Kind aber an der zuständigen Schule anmelden,
auch dann, wenn es eine Privatschule besuchen soll. Ihrem Antrag kann nur bei freien Plätzen an der gewünschten Schule entsprochen werden.

Ist die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule, deren pädagogisches Angebot Sie für Ihr Kind nicht wünschen, erfolgt die Aufnahme in eine offene Ganztagsschule des Bezirks.

VORZEITIGE EINSCHULUNG JÜNGERER KINDER

Ist Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 geboren,
können Sie eine vorzeitige Einschulung bei der zuständigen Schule beantragen. Voraussetzung dafür: der überprüfte Sprachstand Ihres Kindes. Bitte bringen Sie für den Antrag einen Nachweis, z. B. QuaSta-Bogen, mit.

ZURÜCKSTELLUNG VOM SCHULBESUCH

Sollte der Besuch einer Kita beim Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung erwarten lassen, können Sie die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht einmalig für ein Jahr beantragen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei und vereinbaren Sie bis Februar 2022 einen Termin für die schulärztliche Untersuchung.

Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht im Bezirk. Sie berücksichtigt dabei das schulärztliche Gutachten und die Stellungnahme der Kita oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).

Eine Zurückstellung setzt voraus, dass anstelle der Schule eine Einrichtung der Jugendhilfe Ihr Kind gezielt vorschulisch fördert. Die Schulaufsicht berät Sie dazu gern. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.

ERGÄNZENDE FÖRDERUNG UND BETREUUNG

Die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen
Ganztagsschule können Sie mit der Schulanmeldung beantragen. In der Zeit
von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr können Einschulungskinder die außerunterrichtliche ergänzende Förderung und Betreuung kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen.

Den weiteren Bedarf begründen Sie bei der Beantragung bitte durch die Vorlage entsprechender Nachweise, z. B. über Ihre Berufstätigkeit oder die Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme.

Die Antragsformulare erhalten Sie in der Schule oder online unter:
www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare

Den Antrag, den Sie in der Schule abgeben, bearbeitet dann das Jugendamt.
Es prüft dabei den Bedarf für folgende Zeiträume:

  • vor Unterrichtsbeginn von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr,
  • nachmittags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
  • in den Ferien von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

WEITERE SCHRITTE NACH DER ANMELDUNG

Schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes
Bei der Schulanmeldung erhalten Sie Informationen zur Terminvereinbarung für die Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

Schulplatzvergabe durch das Schulamt Ihres Bezirks
In Einzelfällen erfordern organisatorische Gründe, dass Ihr Kind in eine andere Grundschule als die, in der Sie es angemeldet haben, kommt. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.

Vertrag für die ergänzende Förderung und Betreuung
Nach Ihrem Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung erhalten Sie
vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. In der Regel schließen Sie dann
mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Teilnahme Ihres Kindes an dem
entsprechenden Ganztagsangebot.

Bietet ein Träger der freien Jugendhilfe die ergänzende Förderung und
Betreuung an der Schule Ihres Kindes an, schließen Sie den Vertrag mit ihm
oder der Schule in freier Trägerschaft.

SCHULBEGINN

Die Einschulungsfeier findet in der Regel am Samstag, 27. August 2022, statt. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind dann am Montag, 29. August 2022. Über die Einzelheiten wird Sie die Schule rechtzeitig informieren.

Die ergänzende Förderung und Betreuung kann Ihr Kind bereits vor Unterrichtsbeginn ab 1. August 2022 wahrnehmen. Dafür müssen Sie jedoch die Frist für die Beantragung einhalten. Der Antrag kann bereits bei der Schulanmeldung abgegeben werden. Er muss spätestens drei Monate vor Schuljahresbeginn beim Jugendamt eingegangen sein.

Sollte für die Betreuung in der Ferienzeit eine abweichende Regelung gelten, informiert Sie Ihre Schule, wo Ihr Kind in den Ferien betreut wird.

Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start in seinen neuen Lebensabschnitt und viel Freude und Erfolg in der Schule.