Festgelegte Aufnahmekriterien:

In die Jahrgangsstufe 7 des Campus Hannah Höch rücken zunächst die Schülerinnen und Schüler der eigenen Primarstufe auf (SG § 56 (6)). Dies gilt nicht für diejenigen Kinder, deren Eltern gemäß SG § 56 (2) und Sek-I-VO § 5 (10) einen Schulwechsel wünschen und die Erstellung einer Förderprognose mit Durchführung des zugehörigen Beratungsgesprächs nach SG § 56 (1) beantragen.

Sofern danach freie Plätze vorhanden sind, findet SG § 56 (6) des Schulgesetzes mit folgenden Aufnahmekriterien als Rangfolge Anwendung, um gemäß SG § 56 eine leistungsheterogene Zusammensetzung der Schüler:innenschaft und die Anschlussfähigkeit an die grundlegende pädagogische Konzeption gemäß Schulprogramm zu gewährleisten:

  1. Bis zu 10% der freien Plätze werden durch die Schulleitung gemäß SG § 56, Satz 6 (1) im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde an besondere Härtefälle, bei denen der Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar erscheint, vergeben.
  2. Alle Geschwisterkinder werden (ggf. über 1. hinaus) berücksichtigt, auch jene, deren Geschwister die Primarstufe des Campus besuchen.
  3. Schüler:innen die bisher eine (andere) Gemeinschaftsschule oder Grundschule besucht haben, deren pädagogische Konzeption jahrgangsübergreifendes Lernen bis zur 6. Klasse vorsieht
    3.1. Darunter jeweils so viele Schüler:innen mit der Förderprognose „Integrierte Sekundarschule oder Gymnasium“ und mit der Förderprognose „Integrierte Sekundarschule“, dass zusammen mit den aufgerückten Schüler:innen aus der Primarstufe des Campus Hannah Höch und den durch 1. und 2. vergebenen Plätzen ein hälftiges Verhältnis (jeweils 50 %) besteht. Wenn es in der jeweiligen Vergabegruppe mehr Bewerbungen als Plätze gibt, wird wie folgt ausgewählt:
    3.1.1. Innerhalb der Gruppe der Schüler:innen mit der Förderprognose „Integrierte Sekundarschule oder Gymnasium“ erfolgt die Auswahl nach dem Zahlenwert der Förderprognose in aufsteigender Reihenfolge bis 14 (zum Schuljahr 2025/26 bis zum Durchschnitt 2,2).
    3.1.2. Innerhalb der Gruppe „Integrierte Sekundarschule“ ist eine Hälfte der Plätze an Schüler:innen mit einem Zahlenwert der Förderprognose bis 18 in aufsteigender Reihenfolge zu vergeben, die andere Hälfte an Schüler:innen mit einem Zahlenwert ab 19 in aufsteigender Reihenfolge (zum Schuljahr 2025/26 jeweils die Hälfte bis 3,0 und ab 3,1).
    3.1.3. Verbleibende freie Plätze in einer Vergabe- oder Untergruppe werden mit noch nicht berücksichtigten Bewerber:innen der jeweils anderen Vergabe- oder Untergruppe besetzt. Hierbei werden die verbleibenden freien Plätze aus 3.1.1. ggf. vorrangig an Schüler:innen vergeben, die im Rahmen der Teilnahme an einem Probeunterricht gemäß SG § 56 (3) die Eignung für den Besuch des Gymnasiums nachgewiesen haben.
  4. Schüler:innen aller anderen Grundschulen
    4.1. Darunter jeweils so viele Schüler:innen mit der Förderprognose „Integrierte Sekundarschule oder Gymnasium“ und mit der Förderprognose „Integrierte Sekundarschule“, dass zusammen mit den aufgerückten Schüler:innen aus der Primarstufe des Campus Hannah Höch und den durch 1. – 3. vergebenen Plätzen ein hälftiges Verhältnis (jeweils 50 %) besteht. Wenn es in der jeweiligen Vergabegruppe mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wird analog zu 3.1.1. bis 3.1.3. verfahren.

Stehen für Schüler:innen mit gleichem Zahlenwert der Förderprognose nicht mehr genügend Plätze zur Verfügung, wird unter ihnen gelost. Entsteht durch die Anmeldungen der nicht gemäß ihrem Erstwunsch aufgenommenen Schüler:innen eine Übernachfrage, werden die nach Berücksichtigung der Erstwünsche frei gebliebenen Plätze gemäß § 6 Sek-I-VO (9) vorrangig an Schüler:innen vergeben, die im Bezirk der Zweitwunschschule wohnen, danach an diejenigen, deren Wohnort in einem anderen Bezirk liegt. Entsteht in der jeweiligen Bewerbergruppe eine Übernachfrage, werden die Plätze per Losverfahren vergeben.